Hülzweiler 1789

“Cahier de doleances des communautees en 1789”

(Bitt- und Beschwerdeschrift der Gemeinden 1789)

Um uns über die Zustände und Verhältnisse in unserer Heimat und speziell über diese in Hülzweiler, wie sie sich kurz vor der französischen Revolution darstellten, zu informieren, stehen uns eine ganze Reihe von Möglichkeiten zur Verfügung. Kirchenakten und Steuerlisten, Verkaufsverträge und ähnliches sind uns bekannt.

Doch gibt es kein Dokument, das uns wie die im Jahr 1789 verfasste Beschwerdeschrift “Cahier de doleances” so ausführlich über die Situation in Hülzweiler berichtet.

In politischer Hinsicht war die im Jahre 1766 erfolgte Angliederung an Frankreich nicht von einschneidender Wirkung gewesen: Die Person des Souverän war geblieben, die Äbzessin von Fraulautem als Grundherrin weiter bestätigt, und die kirchliche Zugehörigkeit zur Diözese Trier war bestehen geblieben.

Die Lage der Landbevölkerung war weiterhin bedrückend. Hohe Steuern und Fronde belasteten die armen Leute und legten auch Handel und Wandel Fesseln an. Sie hemmten jede Weiterentwicklung. In dieser Zeit wandte sich die Landbevölkerung, wohl inspiriert und auch angeleitet durch den aufkommenden Zeitgeist und Reformwillen in den größeren Orten und Städten in einer Klage- und Beschwerdeschrit an den König von Frankreich. Zwar hatte es auch in den Köpfen der Bauern und Tagelöhner eine Vorahnung von Reformen und Freiheiten gegeben. Doch ist kaum anzunehmen, dass die Schriften selbst ihrer Feder oder gar ihrer Köpfe entsprungen sind. "Die Abfassung der “Cahier”  deuten auf-schriftgewandte und hinreichend aufgeklärte Personen hin.

Bei zahlreichen Schritten kann man in verschiedenen Gemeinden eine große Übereinstimmung in der Formulierung und in der Aufzählung der Klagen und Beschwerden erkennen. So ist die Zahl der absolut selbständigen und individuellen “cahiers” sehr beschränkt. In Hülzweiler stellen wir jedoch eindeutig fest, dass es sich um eine genau auf den Ort zugeschnittene Fassung handelt. Die detaillierte Aufzählung über Abgaben und Steuern, die Angaben über die Verhältnisse in Wald und Flur beweisen dies. Auch ist der Umstand, dass der “Maire” und 19 weitere Personen namentlich unterschrieben haben ( davon eine Person mit Handzeichen) ein Beweis für eine bewusste Willensäußerung. Die formale Abfassung zeigt jedoch klar, dass kein einfacher Landmann diese Schrift verfasst hat. Es könnte im besten Falle der Ortsgeistliche Nikolaus Leistenschneider als Verfasser gelten, obschon er nicht zu den Unterzeichnem gehört hat. Die Möglichkeit, dass ein Verwandter von ihm, ein Geistlicher namens Matthias Leistenscbneider, der später als “geschworener Priester” auftrat ( “Prätre Constitutionel“), in Frage kommen könnte, besteht auch. Dieser Matthias Leistenschneider trat später in der Revolutionszeit in Hülzweiler als “agent de 1a commune” auf und führte die Kirchenbücher. Seine tatsächlich Mitwirkung bei den “cahiers” kann jedoch nicht nachgewiesen werden, wenn es auch im Schlusskapitel heißt: “Abgefasst in der Rechtskanzlei von Höltzweiler."

Viel wichtiger als diese Spekulation ist es, die Steuerlast der Gemeinde einmal in einen Vergleich zu dem Vermögen der Gemeinde zu bringen.

Wenn wir die jährliche Salzsteuer von 627 Livres zum Vergleich mit dem Handelswert eines Pferdes stellen, so wird dies sehr deutlich. Der Verkaufswert eines Pferdes lag durchschnittlich bei 80 Livres. Die jährliche Salzsteuer kam die Gemeinde also so teuer wie der Ankauf von 7 bis 8 Pferden. Das Gesamtsteuersoll der Gemeinde von 1.549 Livres hatte also den Vergleichswert von 19 Pferden.

Sicher ist dies eine laienhafte Darstellung. Doch zeigt sie eindrucksvoll die enorme Belastung der Landbevölkerung am Vorabend der Französischen Revolution in unserem Land. Die Bevölkerung von Saarlouis und Umgebung war damals sehr empfänglich für die neuen sozialen Ideen, und es kam diesbezüglich zu Ausschreitungen in einigen Orten. Über unseren Ort ist diesbezüglich nichts bekannt geworden.

 
Huelzweiler_1789

 

Cahier des doleances de 1a communautee de Hultzweiler — Beschwerdeschrift der Gemeinde Hülzweiler, l0. W11 1789 —

Die Gemeinde Hülzweiler bezahlt jährlich an Subvention 243 Livres l9 Sous, für die Brücken und Wege und andere Nebenabgaben 23 Livres, Z Sous und 9 Derniers, als Zwanzigstel 25l Livres, 12 Sous und 2 Derniers, als Barleistungen für Straßenarbeiten 78 Livres, l8 Sous und 6 Derniers, als Salzsteuer 627 Livres und 18 Sous, für 36 Pfund Tabak in zwei Sorten 124 Livres, also zusammen 1.549 Livres 11 Sous und 9 Derniers.

Außerdem die Beleuchtung der Kirche, den Wein für die Messen und andere in der Gemeinde unumgängliche Kosten, die nicht erlauben, noch eine Sache in Angriff zu nehmen, da der Kirchenrat arm ist und die Gemeinde ohne kommunale Einnahmen.

Alle diese Ausgaben sind eine zu starke Belastung für ein kleines Dorf, das insgesamt nur 45l “jours de terre” ( = Tagewerk Grundbesitz) hat, 44 1/2 “fauchees” ( = Tagewerk eines Mähers : Wiesen), 24 “jours” Gärten und Hanffelder und kein anderes gemeindeeigenes Land besitzt und auch ohne andere Einnahmen ist.

Zu dem wenigen Land, das die Gemeinde besitzt, kommt noch, dass ein Drittel ihres Bodens von solch mittelmäßiger Qualität ist, dass der Bauer, ohne dass er der Natur nachhilft mit Dünger, die er suchen muss, nicht hoffen kann, durch eine gute Ernte für seine Unkosten und Mühen entschädigt zu werden. Außerdem muss ein Drittel des Bodens immer brach liegen und drei Jahre ruhen, damit man aus ihm Ertrag ziehen kann.

Die Wiesen sind bei weitem nicht ausreichen für den Unterhalt allen Viehs des Dorfes Die Bauern, die keinerlei Wiesen auf anderem Bann haben, müssen sich Heu aus den Dörfern entlang der Saar verschaffen oder manchmal von viel weiter her.

Das Salz ist zweifellos ein ganz unentbehrlicher Gegenstand. Jedermann braucht es. Es ist überaus nützlich für das Vieh. Aber welch schreckliche Nebenbelastung durch den Preis dieses unbedingt notwendigen Lebensmittels, da wir verpflichtet sind, für 26 Zentner Salz 627 Livres 18 Sous zu zahlen, während unsere nächsten Nachbarn hier 70 Zentner für dasselbe Geld haben. Welche Vorteile haben nicht unsere Nachbarn, da sie ihren Vieh soviel Salz geben können wie es braucht, um in eigener Kraft erhalten zu werden.

Es ist unnütz, sich noch weiter über diese Sache auszulassen, die Gegenstand der öffentlichen Meinung und der allgemeinen Klage ist, ebenso wie über die Sache mit dem Tabak: Da. nämlich der Arme, der kein Brot hat, um es seinen Kindern zu geben, dennoch verpflichtet ist, seinerseits Tabak zu beziehen, weil er Mitglied der Gemeinde ist und sich gegen diese unerträglichen Hausdurchsuchungen schützen muss.

Außer den oben genannten Belastungen entrichtet die Gemeinde Höltzweiler noch an die Frau Äbtissin von Fraulautem in ihrer Eigenschafi als Gutsherrin “ l8 quatres” 1/2 “bichets” Roggen, sieben Kannen Wein, geschätzt auf 50 Sous, 15 Masthähnchen und l1 Hühner, einen Fuder Wein von der Untermosel her zu transportieren, vier Tage Fronarbeit für jedes Mitglied der Gemeinde, an denen er mähen muss, ihr Heu machen, ihr Getreide ernten u.a., jeder Bauer zwei Tage, an denen er mit seinen Pflügen ihr Land pflügen muss.

Die Frau Äbtissin lässt die jährlichen Rechtsstreitigkeiten abhandeln, zieht die Strafgelder ein, besitzt “le droht de Chef d‘Hotel” ( Besthaupt) und zieht den Drittel- Dernier (“dritten Pfennig”) ein. Das “Besthaupt” und der Drittel-Dernier sowie die dem Gutsherrn geschuldeten Fronarbeiten sind zweifellos ehemalige Folgen des Feudalsystems, die die Natur aufseufzen lassen.

Ein König verlangt sie nicht, während einige Gutsherren sie mit solcher Härte anwenden, dass sie von Neuem die Witwe betrüben, die soeben ihren Gatten verloren hat.

Für das Dorf Höltzweiler besteht ein sehr nachteiliger Missstand, verursacht durch die Gemeinde Loutre, die von hier nur eine halbe Meile entfernt sich auf französischem Boden befindet. Deren Einwohner schicken ihre Herden zum Weiden auf unsere “finage”, ungeachtet der Vorschriften und ohne zu wissen, welche Anrechte sie darauf haben, während uns vor allem Weideland fehlt, weil unser Bann so klein ist. Derjenige von Loutre (Fraulautern) ist viel ausgedehnter: Diese Sache verdient die ganze Aufmerksamkeit.

Die Herrschaft über die Wiesen und Wälder ist zweifellos eine sehr schöne und gute Sache, sehr nützlich für den Erhalt des Waldes, aber ebenso ist sie für die Gemeinde sehr lästig und sehr kostspielig wegen des hohen Preises, den diese M.M. mit ihren Maßnahmen verbinden. Im Jahre 1783 werden die Wälder der Gemeinde Höltzweiler abgegrenzt und in 28 Flächen für Einschläge eingeteilt, nicht inbegriffen das Viertel in Reserve, das aus 248 Morgen besteht.

Die Gemeinde beklagt sich mit Recht, dass man als Reserveviertel den besseren Teil gewählt hat, denjenigen, der am besten aufgeforstet ist und den reichsten Holzbestand hat, während sie zu eigenem Nutzen die Einschlagflächen hat, die so wenig Holz abgeben, dass sie nicht halb soviel davon besitzt, wie sie zu ihrem Gebrauch benötigt. Der Wunsch der Gemeinde wäre, dass man das Reserveviertel gegen solche Einschlagflächen austauscht, die bereits abgeholzt sind. Das würde den Privatleuten in vielem Erleichterung verschaffen. Andererseits hätten die Einschlagfiächen, die man neu in der Reserve hält, Zeit sich wieder aufzuforsten.

Die Anweisung einer Einschlagfläche und das Recht zum Anlaschen ( Markieren) kostet die Gemeinde jährlich drei Livres, l0 Sous pro Morgen. Die Einschläge bestehen aus 36 bis 40 Morgen, dazu kommt das Zwanzigstel des bezeichneten Holzes, das sind 70 Livres. die Fläche, die in diesem Jahr geschlagen wurde, war die Kosten wirklich nicht wert. Sie hat die Gemeinde außerdem 1.000 Livres gekostet für die Markierung ihrer Wälder und die Aufteilung der Einschläge.

Die Gemeinde ist Überdies beständig anderen Unerträglichkeiten ausgesetzt. Ihre Wälder grenzen an andere Dörfer, die keine Wälder haben. Trotz der Wachsamkeit zweier Waldhüter, die die Gemeinde benannt hat, um auf die Schäden in ihren Wäldern zu achten, fallen unsere Nachbarn manchmal scharenweise in die Wälder ein, richten sehr viel Unordnung an, indem sie alles, was ihnen unter die Axt kommt, abhauen zum größten Schaden der Bürger dieses Dorfes. Die Folgen davon sind noch viel empfindlicher, weil nämlich die Förster der “gruerie" von Bouzonville oder von anderswo ihre Visiten in den Wäldern machen, die Schäden und die angestellten Verwüstungen vorfinden, daraufhin ihre Berichte zu Lasten der Gemeinde abfassen, die dann ihrerseits sich verurteilt sieht zu Ordnungsstrafen und zu Schadenersatz, zu deren Bezahlung sie verpflichtet ist, wogegen sie das Übel nicht begangen hat, und sie ihr Holz verloren hat und das alles, ohne dass sie dem hätte zuvorkommen oder es hätte verhindern können.

Das Ausschneiden von Schösslingen (Wildwuchs) ist noch eine Last, die unsere Nachbarn nicht haben. Die allzu hohen Gebühren fiir dieses Verfahren rufen die Beschwerden der Leute hervor, die so viel Not haben, alle allgemeinen und besonderen Bedürfnisse zu befriedigen.

Augenblicklich sind alle Schichten der Ackerbauern am Klagen, außer diejenigen, denen es an nichts fehlt, haben sie doch einen der längsten und härtesten Winter ertragen, einen Winter, der immer noch nicht am Ende ist. Die Futtervorräte sind zum größten Teil aufgebraucht, alle Tiere sind in schlechtem Zustand, so dass sie nur mit Mühe ihre Feldarbeit verrichten können, die sich erst bei schönem Wetter häufen wird. Der größte Teil ist ohne Korn, was sie nun sehr teuer kaufen müssen wegen der

schlechten Ernte, die sie das letzte Jahr gemacht haben. Zu allem {Übe} kommt noch: Die Kartoffelernte, welche die beste und nützlichste Reserve fiir die armen Leute ist, ist durch den starken Frost verloren, und als letzte Überbelastung haben alle die drei ‘Zahlungen vorzunehmen.

1 die Salzsteuer zum nächsten 1. April,
2. die Subvention
3. das Zuranzigstel

Gott weiß, wie sie in diesem Jahr ihrer Verpflichtung nachkommen können bei so vielen Bedürfnissen und so wenigen Reserven.

Die Gemeinde Holtzweiler, ohne Ausnahme und einstimmig, richtet ihre Wünsche zum Himmel bittet den Herrn ganz ergeben, er möge sie erhören und Seine Erhabene Majestät, unseren König; in seinem wohltätigen Empfinden bestärken zur Erleichterung seines stöhnenden Volkes. Er möge den Mitgliedern, die die Generalstände bilden Einsicht, Einheit und Eintracht gewähren, damit sie in dieser Übereinstimmung mit Einsicht und Klugheit dahin gelangen können, zur Erleichterung des Volkes die Missstände zu reformieren und zum Wohlstand des Königreichs beizutragen.

Verfasst in der Rechtskanzlei von Höltzweiler am l0. März 1789. Für die Gemeinde haben unterzeichnet:
Johannes Jungmann (Maire), HP. Blass, Jacob Schmitt, N Wolf, H. Loew, Joh. Linn, Iac. Klein, Dompell (7), Schmidt, Fetter Jacob, Jo. WolL Willem Jungmann, 2x’. Theobald, Jacob, Sander, P. Leidinger, Jacob Strauß, Franz Linn, Heinrich Freidag, Mail-t Jungmann, (Marque Peter Kutscher)....r.

Die Bedeutung der französischen Bczciffc in {Im} “Cahier de doleances”

Otto Wilhelm:

bichet —— Scheffel ( Hohlinaß, 30 - 300 Liter)
Fuder : Hohlmaß, 700 — 1900 Liter( deutsches Maß)
Morgen je nach Gegend 25 - 396 ar ( deutsches Maß)
Abonnement ( vingtieme) : Zwanzigstel ( Steuerabgabe)
gabelle = Salzsteuer
le droit de Chef d’hotel — Besthaupt ( Steuerabgabc beim Tod des Hausherrn mit dem       .........................................“besten Stück”)
ferme = königliches Finanzpachtamt mit Monopol maltrise = Wasser- und Waldrecht
guerie = Forstgericht
doleance = Klage, Beschwerde
cahier = Papier, Schrifi
plante = Klage
remonstratences = Verwarnung
jours teures = Tagewerk
fauches = Mäher
Schaftgeld = Steuerabgaben, zumeist in Naturalien Drittel-dernier = Steuer (“der dritte Pfennig”)
demier = kleine Münze ( etwa ein Pfennig)
Livre = Münze = ein Pfund; vier Livres : ein Reichstaler;240 demiers; ein Livre : 20 Sous
Sous = 5 Centimes capitation : Kopfsteuer
Subvention = Grundsteuer
Anmerkung zu den Währungsbegriffen:

Der heutige Leser kann mit den alten Münznarnen nicht mehr viel anfangen, da sie — wie auch die Maßeinheiten - über Kauflcrafl und Wert nichts aussagen können. Der Fülle der unterschiedlichsten Münzen, Maße und Gewichte im ländlichen Raum unser Heimat war sehr gmß und verschieden. Vor 1800 kursierten im lothringischen Teil unseres Kreises lothringische Franken, französische Livres, Ecus (Taler), Reichstaler (Trier) u.s.w. . Die zu dieser Zeit geltenden Währungen teilten sich nicht durch l0 oder 100 sondern durch 12 und 20, 24 und 36. Entsprechend war die Stückelung der Münzen.

Geld und Metallwert waren damals identisch, d.h. der Edelmetallwert bestimmte den Wert der Münze. Praktische Schlüsse hinsichtlich der Kauflkrat, bezogen auf die heutige Zeit, sind kaum möglich. Das Nebeneinander vieler regionaler und ausländischer Währungen bewirkte die Schaffung von führenden Währungseinheiten.

Wertverhältnis des fiz. Livre:

10 Livres = l Pistole
10 Livres = 3 1/5 kleiner Ecus
4 Livree = 1 Rcichstaler - Conventions - Courant
1 Livre = 6 2/5 Sols d’or
20 Sols toumois
240 derniers toumois

Unsere Heimat hatte durch die zeitweilige Zugehörigkeit zu Frankreich in der Zeit von 1793 bzw. 1798 - 1316 ( Beginn der preußischen Zeit) mit dem französischen Franken eine Währung im Dezimalsystem. Nach 1816 kam die Rückkehr zum alten 12-er System.

In säen Steuerakten unserer Heimat spielt das Livre eine bedeutende Rolle. Zur Zeit der französischen Revolution aber wurde das Livre in eine Fremdwährung umgewandelt.

Zur Verdeutlichung der Kauikrafi einige Beispiele aus dem l8. Jahrhundert:

Preis für ein Pferd : 25 - 40 Gulden
1 Gulden = 2 1/2 frz. Livres

So lässt sich mit Einschränkungen etwas Licht in die Lebensverhältnisse unserer Vorfahren bringen hinsichtlich der Beschwerdeschrift von 1789.

Otto Wilhelm und Hans Knauber

Nachtrag zum “Cahier de doleance”

Anlässlich der großen Ausstellung der Philatelisten “ArGe Saat" in Hülzweiler vom 11. 4. bis 13.04.2003 im Kulturhaus beteiligte sich der Heimatkundliche Arbeitskreis von Hülzweiler mit dem Beitrag “850 Jahre Wilre - Hülzweiler”. Die Aussteller waren Marion Hirschmann, Josef Strauß, Otto Wilhelm, Heinz Bernard und Hans Knauber.

Hans Knauber stellte neben der schriftlichen Erklärung der Urkunde “Cahier de doleance” das Original der Urkunde vor, eine Besonderheit und ein Prunkstück der Ausstellung.