Wir haben die Vorgaben der EU-DSGVO umgesetzt und wenden diese an.

Die Europäischen Datenschutz­­grund­verordnung (DSGVO), wird am 25. Mai 2018 das nationale Datenschutzrecht in der Europäischen Union (EU) und dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) und damit auch das bisherige Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) in Deutschland weitgehend ersetzen.

VERORDNUNG (EU) 2016/679 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung) Der Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten ist ein Grundrecht. Gemäß Artikel 8 Absatz 1 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (im Folgenden „Charta“) sowie Artikel 16 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) hat jede Person das Recht auf Schutz der sie betreffenden personenbezogenen Daten.

EU-DSGVO